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ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Inhalte des Gesetzes
Das ElektroG ist ein Gesetz, das die EU-Richtlinien RoHS und WEEE in nationales Recht umsetzt. Die Richtlinie RoHS spricht Verwendungsverbote für verschiedene gefährliche Stoffe aus. Die Stoffverbote für die Herstellung und das Inverkehrbringen regeln folgendes: Bis auf die Ausnahmen medizinische Geräte, Ersatzteile und militärische Geräte sowie Automobilelektronik dürfen z.B. keine Geräte mehr verkauft werden, die mit bleihaltigem Lot hergestellt sind oder aus bleihaltigen Komponenten bestehen. Ersatzstoff hierfür sind Zinn-Silber-Lote. Auch ist die Verwendung verschiedener Flammhemmer in Leiterplatten oder kunststoffmaterialen untersagt. Die WEEE-Richtlinie regelt die Rücknahme von alten Elektro- und Elektronikgeräten.
Bedeutung für den Endkunden
Für den Endkunden besagt das Gesetz, dass seit dem 24.03.2006 keine Elektrogeräte mehr in der Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Stattdessen sind kommunale Sammelstellen eingerichtet worden, an denen der Verbraucher seine alten Geräte kostenlos abgeben kann. Teilweise wurden auch Haus-zu-Haus-Sammlungen eingerichtet, dies kann aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Für die Rückgabe der alten Geräte ist es egal, wann die Geräte gekauft wurden, auch Geräte die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in Gebrauch waren, werden kostenlos zurückgenommen.
Bedeutung für den Hersteller/Verkäufer
Die Rücknahme der Geräte wird von den Herstellern und den "Inverkehrbringern"(Verkäufern) bezahlt. Diese müssen sich bei einer zentralen Meldestelle (Stiftung EAR)kostenpflichtig registrieren und müssen auf eigene Kosten die Sammelstellen entsorgen, welche Ihnen von der Registrierungsstelle zugewiesen werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie z.B. unter Wikipedia: ElektroG oder bei der Stiftung Elektroaltegräterregister (EAR).